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Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB abgekürzt)

von

Christian Rock
Einzelunternehmen
mediarock Designagentur
Naumannstraße 17
10829 Berlin

-nachfolgend Agentur benannt-

in der aktuellen Fassung vom 21. November 2025

1. Geltungsbereich/Anwendung

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen. Sie gelten für jegliche von dieser durchgeführten Leistungen, unabhängig von Art und Umfang dieser. Es gelten jeweils die zur Auftragserteilung bekanntgemachten AGB.

1.2 Bei auf Dauer angelegten Vertragsverhältnissen, wie zum Beispiel durch Rahmenverträge geschlossene, gilt jeweils die aktuelle Fassung, sobald der andere Vertragspartner auf Änderungen dieser hingewiesen wurde.

1.3 Abweichende Regelungen zu diesen AGB haben nur dann Wirkung, wenn sie zwischen der Agentur und dem Kunden individuell und schriftlich vereinbart wurden.

1.4 Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Print und Web. Ergänzend ergibt sich Art und Umfang aus der jeweiligen individuellen Angebots- oder Leistungsbeschreibung.

1.5 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn wir bei Vertragsschluss auf sie hinweisen und der Auftraggeber ihnen nicht widerspricht und den Vertrag schließt.

1.6 Widerspricht ein Vertragspartner ganz oder teilweise diesen AGB, sind zwingend Individualregelungen notwendig. Diese sind schriftlich festzuhalten.

1.7 Regelungen in den AGB des Vertragspartner, die Regelungen dieser AGB, insbesondere betreffend das Urheberrecht und die Nutzungsrechte, unwirksam machen, erkennen die Agentur nicht an. In diesem Fall ist eine gesonderte Regelung ebenfalls in Schriftform notwendig.

2. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Agentur.

3. Vertragsschluss | Vertragsbestandteil

3.1 Angebote auf unserer Internetpräsenz mediarock.de oder auf Social Media Kanälen sind unverbindlich und stellen keine Kaufofferte dar. Sie dienen der Information.

3.2. Eine Auftragserteilung des Kunden erfolgt auf Basis eines aktuellen an ihn gerichteten Angebots. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen, zulässig sind hier Fax, E-Mail und Briefpost. Bei einer Auftragserteilung via E-Mail ist diese auch ohne Unterschrift des Kunden bindend.

3.3 Bestandteil eines jeden Vertrages sind neben den im Angebot angegebenen Leistungen, jeglicher Schriftverkehr, insbesondere, wenn dieser Arbeitsanweisungen zur gestalterischen Umsetzung beinhaltet. Mündliche Arbeitsanweisungen des Kunden sind grundsätzlich zulässig. Die Agentur behält es sich jedoch vor, diese in schriftlicher Form zusammenzufassen und dem Kunden zukommen zu lassen. Diese werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen schriftlich widerspricht.

3.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch nicht vorhersehbare Umstände oder Hindernisse eine vertragsgemäße Erfüllung nicht möglich ist. Hierzu zählen insbesondere staatliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder gleichbedeutende Ereignisse. Diese sind unter anderem Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Brand, Geiselnahmen, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden), Terrorismus oder Verkehrsunfälle.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat stets zeitnah die Agentur mit den benötigten Informationen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zu versorgen. Etwaige Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen die Agentur zu einer Verschiebung des Liefertermins, sofern dieser vereinbart wurde.

4.2 Stellt der Auftraggeber Vorlagen, Bildmaterial und ähnliches zur Verwendung zur Verfügung, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Etwaige Haftungsansprüche obliegen ihm.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere zur Veröffentlichung vorgesehene Leistungen, vor allem jedoch bei Webseiten, den Inhalt und die Umsetzung auf Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtssicherheit und insbesondere Konformität mit der DSGVO zu prüfen. Bei Unsicherheiten oder Unkenntnis ist er verpflichtet, bei der Agentur Auskunft darüber einzuholen.

4.4 Bei Stornierung bereits erteilter Aufträge, ersetzt der Auftraggeber alle der Agentur bereits entstandenen Verbindlichkeiten und stellt sie von etwaigen Schäden frei. Bereits erbrachte oder vorbereitete Leistungen werden der Agentur vergütet.

4.5 Die Agentur kann den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung nicht oder nutzt er die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.

5. Zahlungsbedingungen | Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Auftraggeber sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart.

5.2 Etwaig fällige Gebühren Dritter, wie zum Beispiel für Hosting, Bildnutzung oder Tonträgernutzung (insbesondere GEMA-Gebühren), sind vom Auftraggeber zu tragen. Ist eine Zwischenrechnung über die Agentur gewünscht und vereinbart, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Jedoch bleibt die Haftung für die Korrektheit der Verwendung weiterhin beim Auftraggeber.

5.3 Die Nutzungsrechte für geschaffene Werke, Bilder, Webseiten, Tonträgeraufnahmen, Websites und andere durch die Agentur entstandene Erzeugnisse gelten erst nach Erfüllung aller Forderungen. Sollte bei einer erbrachten Leistung eine Eigentumsübertragung stattfinden, gilt auch diese erst als vollzogen, wenn alle Forderungen dafür beglichen wurden und die Sache von der Agentur übergeben wurde.

5.4 Befindet sich der Auftraggeber ganz oder teilweise mit der Begleichung von Forderungen einen Monat im Verzug, egal ob diese von der Agentur erbracht wurden oder durch die Leistung Dritter entsteht, in deren Namen die Agentur Rechnung trägt, kann die Agentur ohne Einhaltung weiterer Fristen das bestehende Vertragsverhältnis kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an der obliegenden Leistung geltend machen. Hierbei ist insbesondere im Bereich Webseiten-Design und Hosting zulässig, die Leistungsverbindung des Kunden zu unterbrechen. Insbesondere nach mehrfacher Mahnung, ist es der Agentur bei Hosting-Verträgen gestattet, diese zu deaktivieren und anschließend zu löschen. Davon unberührt bleiben weitere Ansprüche.

5.5 Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er die vertraglich oder im Angebot benannten Zahlungstermine nicht einhält. Während des Verzugszeitraumes gelten die Regelungen des § 288 BGB für Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug kann die Agentur das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, die weitere Erfüllung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorkasse verlangen.

6. Urheberrecht | NutzungsrechteDie Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

6.1 Von der Agentur erbrachte Leistungen, gelten als geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, unabhängig von Ihrer Schöpfungshöhe.

6.2 Die Agentur räumt dem Auftraggeber stets die zur erforderlichen Nutzung benötigten Nutzungsrechte ein. Hierfür stellt die Agentur eine einmalige Gebühr in Rechnung. Diese ergibt sich durch die Multiplikation des Leistungshonorars mit dem nachfolgend erläuterten Nutzungsrechte-Faktor:

Der Nutzungsrechte-Faktor unterteilt sich in vier verschiedene Bereiche:

1. Nutzungsumfang, 2. Nutzungsgebiet, 3. Nutzungsdauer, 4. Nutzungsintensität

Sie werden mit verschiedenen Faktoren berechnet, die in der Addition die Gesamtsumme den Nutzungsrechte-Faktor ergibt.

1.1. einfach (Faktor 0,2)

1.2. ausschließlich (Faktor 1)

2.1. lokal (Faktor 0,1)

2.2. regional (Faktor 0,2)

2.3. national (Faktor 0,5)

2.4. europaweit (Faktor 1)

2.5. weltweit (Faktor 2)

3.1. 1 Jahr (Faktor 0,1)

3.2. 5 Jahre (Faktor 0,3)

3.3. 10 Jahre (Faktor 0,5)

3.4. unbegrenzt (Faktor 1,5)

4.1. gering (Faktor 0,1)

4.2. mittel (Faktor 0,3)

4.3. groß (Faktor 0,7)

4.4. umfangreich (Faktor 1,0)

Nimmt der Auftraggeber eine Nutzung vor, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgeht (z. B. räumlich, zeitlich oder in der Intensität), ist die Agentur berechtigt, die hierfür anfallenden zusätzlichen Nutzungsrechte gemäß vorstehender Systematik nachzuberechnen.

Die Agentur hat das Recht, auf eine detaillierte Berechnung der Nutzungsrechte zu verzichten und diese mit dem Gesamthonorar abzugelten.

6.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt. Hierfür bedarf es der ausdrücklich schriftlichen Genehmigung der Agentur. Hierfür ist es zulässig, eine Gebühr im Rahmen des Nutzungsrechte-Faktors zu erheben.

6.4 Der Auftraggeber darf die erbrachten Leistungen nur zum vereinbarten Zweck und sachgerecht nutzen. Er ist verpflichtet, die Form, Inhalt und bei Auftragserteilung benannten Zweck beizubehalten und insbesondere bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder die Rechte Dritter, insbesondere Namens- Urheber- und Datenschutzrechte zu verstoßen. Wird der Agentur ein solcher Verstoß bekannt hat sie das Recht, den Auftraggeber mit einer angemessenen Frist zur Unterlassung aufzufordern. Sollte der Auftraggeber der Unterlassung nicht nachkommen oder hierzu eine entsprechende Regelung vereinbart werden, hat die Agentur das Recht, die Nutzungsrechte fristlos zu kündigen. Jedweder Schaden obliegt dann dem Auftraggeber.

6.5 Der Auftraggeber hat grundsätzlich kein Recht zu Bearbeitung. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Leistungen zur Bearbeitung an einen Wettbewerber der Agentur zu überlassen. Nachahmungen, wenn auch nur in Teilen, sind untersagt und gelten als Urheberrechtsverletzung. 

6.6 Kauft die Agentur die Nutzungsrechte zur Leistungserbringung bei Dritten ein, werden die Nutzungsrechte an den Kunden im selben Umfang übertragen, wie sie auch der Agentur übertragen wurden. Die sachgerechte und bestimmungsgemäße Nutzung obliegt dem Auftraggeber, sofern diesem bekannt ist, wer der Rechteinhaber ist. Die AGB, Lizenz-, sowie Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers bzw. des ihn vertretenen Dritten, gelten ebenfalls für den Auftraggeber. Hiervon betroffen sind insbesondere Bildrechte, welche die Agentur regelmäßig auf der Plattform Adobe Stock bezieht. Hiermit weist die Agentur ausdrücklich darauf hin, dass es dem Auftraggeber obliegt, die Urheberrechte gemäß der dort geltenden Bestimmungen einzuhalten.

6.7 Die Agentur ist bei Veröffentlichungen der von ihr erbrachten Leistungen stets als Urheber zu benennen. Insbesondere bei der Gestaltung von Homepages ist eine Nennung im Impressum und im Footer der jeweiligen Seite obligatorisch. Wünscht ein Auftraggeber dieses nicht, kann die Agentur darauf verzichten, sofern dieses beidseitig vereinbart wurde.

6.8 Jeder Verstoß gegen die Nutzungsrechte, das Urheberrecht und die sachgerechte Verwendung, berechtigt die Agentur zur fristlosen Kündigung der eingeräumten Nutzungsrechte.

6.9 Der Auftraggeber ist berechtigt, in eigenem Namen Schutzrechte anzumelden, insbesondere Markenschutz. Die Agentur wird sämtliche dafür erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln und ggf. erforderliche Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen.

7. Abnahme der Leistung | Haftung

7.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

7.2 Mit der Abnahme der Leistung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung jeglicher Datenschutz- und Urheberrechte, sowie die inhaltliche Korrektheit jeglicher Texterzeugnisse der Agentur.

7.3 Ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt das auch für die persönliche Haftung Ihrer Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

7.4 Die rechtliche Zulässigkeit von durchgeführten Leistungen ist vom Auftraggeber zu prüfen. Dieser haftet auch dafür. Jedoch weißt die Agentur auf etwaige Risiken hin, sofern ihr diese bei der Vorbereitung oder Ausführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber spricht die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit einer zu erbringenden Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.

7.5 Erachtet die Agentur für die durchzuführende Leistung eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person als erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten dafür.

7.6 In keinem Fall haftet die Agentur für in den Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers. Ebenso haftet die Agentur auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8. Gestaltungsfreiheit | Korrekturrunden

8.1 Grundsätzlich hat die Agentur Gestaltungsfreiheit. Dabei sind jedoch die Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen.

8.2 Sofern keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist grundsätzlich eine Korrekturrunde Bestandteil des Auftrags und muss nicht gesondert vergütet werden. Korrekturen sind auf solche Änderungen beschränkt, die keine grundlegenden Veränderungen der Leistung hervorrufen. Korrekturrunden sind je nach Beschaffenheit der Leistung in der Regel begrenzt auf Änderungen von Farbe, Text, Anordnung von Elementen oder den Austausch von Bildern. Die Korrekturrunde entspricht in Ihrem Leistungsumfang maximal 10 % der Gesamt- bzw. Teilleistung.

8.3 Die Agentur kann den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung nicht oder nutzt er die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen und es besteht kein Anspruch mehr auf eine Korrekturrunde.

8.4 Weitere Überarbeitungen werden stets gesondert zum aktuell gültigen Stundensatz der Agentur vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der Agentur. Diese ist stets Vertragsbestandteil.